Welche Behandlungsmethoden kommen in der Praxis zum Einsatz
Besonders in der Kindertherapie müssen die Kinder spielerisch in die Behandlung mit einbeziehen. Dementsprechend sind die meisten Behandlungsmethoden abwechslungsreich und unkompliziert, sodass ein Großteil davon, nach dem erstmaligen Erlernen, auch zu Hause durchgeführt werden kann.
Folgende Methoden und Techniken können zum Einsatz kommen:
- Atemwahrnehmungen
- Intercostale Ausstreichungen
- Erlernen von (Ab-) Husttechniken
- Lagerungen, in denen man die Atmung vertieft
- Atemerleichternde Stellungen (meist mithilfe von assoziativen Form)
- Einsatz von Hilfsmitteln zum Training der Ein-/ bzw. Ausatemmuskulatur
- Passive sowie aktive Mobilisationen des Brustkorbs (meist mithilfe von assoziativen Form)
Außerdem wird die Herz- , aber vor allem die Lungenkapazität durch ein progressives Ausdauertraining gefördert. Demnach nutzen wir innerhalb der Physiotherapie Maßnahmen, die die Lunge (wieder) stärken und einen besseren Sauerstofftransport ermöglichen. Dadurch kann sich die körperliche Ausdauer der jungen Patienten verbessern.
Ab welchem Alter ist eine Atemtherapie-Anwendung sinnvoll
Die Atemtherapie kann bereits früh begonnen werden. Es ist lediglich davon abhängig, seit wann und wie stark die Beschwerden sind. Ein frühstmöglicher Behandlungsbeginn ermöglicht jedoch meist ein effizienteres Behandlungsergebnis und kann mögliche Folgeschäden eindämmen oder
verhindern.
Außerdem ist es wichtig, dass Sie als Eltern, gerade bei noch sehr jungen Kindern, mit in die Behandlung eingebunden werden. Demnach ist es sogar erwünscht, dass Sie bei der Behandlung dabei sind. So können Informationen besser ausgetauscht und mögliche Heimübungen besprochen werden.
Welche Verordnung benötigen Sie für Atemphysiotherapie
Die Atemtherapie für Kinder ist dem Rahmen der Krankengymnastik mit dem Zusatz Atemtherapie (kurz: KG-AT oder KG-ATE) möglich. Sie umfasst, ähnlich bei vielen anderen physiotherapeutischen Behandlungen, eine umfassende Untersuchung (Atemstatus) und eine zielgerichtete Behandlung.
Die gesetzlich vorgesehene Behandlungsdauer liegt zwischen 15 und 25 Minuten und wird von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Einen Sonderfall nimmt die Behandlung von Mukoviszidose ein. Dort liegt die Behandlungszeit meist bei 60 Minuten. Durch unser Selbstzahlerangebot kann die Behandlungszeit zusätzlich noch verlängert werden, sodass ein maximaler Therapieerfolg (schneller) erreicht werden kann.