Praxis für

Physiotherapie

Praxis für Physiotherapie Hannover Muhl & Pallokat GbR - Logo
Muhl und
Pallokat GbR

Wir machen Ihnen den Start einfach – jetzt anmelden.

Im Fol­gen­den sind alle wich­ti­gen Infor­mationen rund um die Therapie­organi­sation für Sie zusammen­gefasst. Unser Anmelde­bogen kann bequem Zuhau­se aus­gefüllt wer­den. Ein­fach das PDF down­loaden, am Com­pu­ter aus­füllen und uns per Mail oder App zusen­den. So kön­nen wir Ihren ers­ten Besuch vor­bereiten und statt For­mu­la­re auszu­füllen, direkt mit Ihrer The­ra­pie begin­nen. Nut­zen Sie unse­ren Korrektur­service für Heil­mittel. Sen­den Sie uns die Heil­mittel­verordnung per App vor dem ers­ten Ter­min zu, wir prü­fen die­se und geben Ihnen Rückmeldung.
 

Wich­tig! Bit­te sagen Sie Ter­mine mindes­tens 24 Stun­den vor­her ab, dann kön­nen wir die­se neu ver­geben. Erfolgt eine Ab­sage spä­ter, kön­nen wir Ihnen die ent­standenen Kos­ten in Rech­nung stel­len. Sie er­reichen uns rund um die Uhr, tele­fonisch, per Mes­sen­ger unse­rer Pra­xis-App oder E‑Mail.

Praxis für Physiotherapie Muhl und Pallokat GbR – Am Klagesmarkt Anmeldung
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Anmeldeunterlagen für gesetz­lich und privat ver­sicherte Patien­tinnen und Patienten

Jetzt anmelden — Praxis für Physiotherapie  Am Klagesmarkt

Einfach downloaden, ausfüllen und uns zusenden!

Informa­tionen für gesetz­lich ver­sicherte Patien­tinnen und Patienten

Wenn Sie mit einer Heil­mittel­ver­ord­nung als ge­setz­lich ver­sicher­te Per­son zu uns kom­men, unter­lie­gen wir den Richt­linien des Heil­mittel­kata­logs sowie des ver­ordnen­den Arz­tes bzw. der ver­ord­nen­den Ärz­tin. Wir sind ver­pflich­tet alle Ver­ord­nungen vor dem Be­hand­lungs­beginn zu prü­fen, damit ggf. Än­derun­gen oder Kor­rek­turen durch­ge­führt wer­den können.

Nut­zen Sie unse­ren Kor­rek­tur­ser­vice – Sen­den Sie uns die ein­ge­scann­te Ver­ord­nung vor dem Be­hand­lungs­beginn via App zu und wir kon­trol­lieren die­se für Sie.

Heil­mittel­ver­ord­nungen haben eine Gültig­keit von 28 Tagen. Die Thera­pie soll­te in die­sem Zeit­raum be­gonnen wer­den, eine Ver­länge­rung ist nicht mög­lich. Soll­te das Feld „dring­licher Behand­lungs­bedarf“ auf dem Ver­ord­nungs­vor­druck ange­kreuzt sein, muss die Thera­pie inner­halb von 14 Tagen be­gon­nen werden.

Alles Wei­te­re ist unter »Infor­mationen für gesetz­lich Ver­si­cher­te« zusammengefasst.

Informa­tionen für privat ver­sicherte Patien­tinnen und Patienten 

Wir möch­ten Sie über die weni­gen büro­krati­schen Hür­den für pri­vat ver­sicherte Patient*innen auf­klären. Um Pro­bleme bei der Er­stat­tung der Thera­pie­kos­ten für Sie zu ver­meiden, ist eine kor­rekt aus­ge­stell­te Ver­ord­nung not­wen­dig. Dazu ge­hören, eine kla­re Dia­gnose sowie eine defi­nierte Men­ge des Heil­mit­tels und natür­lich das Heil­mittel (Kran­ken­gym­nastik, manu­elle Thera­pie, manu­elle Lymph­drai­nage) selbst. Weiter­hin kön­nen sekun­däre Heil­mittel ver­ord­net wer­den. Hier­bei han­delt es sich um Elektro‑, Ultra­schall‑, Licht- oder Wärme­therapie. Eine pri­vate Heil­mittel­ver­ord­nung hat offi­ziell kei­ne Ein­schrän­kung in ihrer Gültig­keit. Em­pfeh­lens­wert ist es, die Thera­pie nicht spä­ter als 3 Mona­te nach der Aus­stel­lung zu beginnen.

 

Den Behand­lungs­ver­trag möch­ten wir mit Ihnen per­sön­lich schlie­ßen. Natür­lich stel­len wir Ihnen ger­ne im Vor­feld einen Kos­ten­vor­anschlag aus. Soll­te es Unklar­hei­ten bei der Erstat­tung geben, wird Ihnen unser Ser­vice­part­ner Buch­ner zur Sei­te ste­hen. Mel­den Sie sich dafür ein­fach per E‑Mail bei uns.