Wichtig! Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab, dann können wir diese neu vergeben. Erfolgt eine Absage später, können wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Sie erreichen uns rund um die Uhr, telefonisch, per Messenger unserer Praxis-App oder E‑Mail.
Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung als gesetzlich versicherte Person zu uns kommen, unterliegen wir den Richtlinien des Heilmittelkatalogs sowie des verordnenden Arztes bzw. der verordnenden Ärztin. Wir sind verpflichtet alle Verordnungen vor dem Behandlungsbeginn zu prüfen, damit ggf. Änderungen oder Korrekturen durchgeführt werden können.
Nutzen Sie unseren Korrekturservice – Senden Sie uns die eingescannte Verordnung vor dem Behandlungsbeginn via App zu und wir kontrollieren diese für Sie.
Heilmittelverordnungen haben eine Gültigkeit von 28 Tagen. Die Therapie sollte in diesem Zeitraum begonnen werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Sollte das Feld »dringlicher Behandlungsbedarf« auf dem Verordnungsvordruck angekreuzt sein, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Alles Weitere ist unter »Informationen für gesetzlich Versicherte« zusammengefasst.
Wir möchten Sie über die wenigen bürokratischen Hürden für privat versicherte Patient*innen aufklären. Um Probleme bei der Erstattung der Therapiekosten für Sie zu vermeiden, ist eine korrekt ausgestellte Verordnung notwendig. Dazu gehören, eine klare Diagnose sowie eine definierte Menge des Heilmittels und natürlich das Heilmittel (Krankengymnastik, manuelle Therapie, manuelle Lymphdrainage) selbst. Weiterhin können sekundäre Heilmittel verordnet werden. Hierbei handelt es sich um Elektro‑, Ultraschall‑, Licht- oder Wärmetherapie. Eine private Heilmittelverordnung hat offiziell keine Einschränkung in ihrer Gültigkeit. Empfehlenswert ist es, die Therapie nicht später als 3 Monate nach der Ausstellung zu beginnen.
Den Behandlungsvertrag möchten wir mit Ihnen persönlich schließen und Sie gleichzeitig über die Möglichkeiten der Rechnungsstellung aufklären.
Warten Sie nicht lange bei Beschwerden. Behandlungen sind auch ohne ärztliche Verordnung möglich – melden Sie sich bei uns.
Wir beantworten Ihnen Fragen oder Terminwünsche gerne persönlich, am Telefon, per App oder E-Mail.